Rechtsprechung
   OVG Thüringen, 29.04.2016 - 2 EO 563/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,11285
OVG Thüringen, 29.04.2016 - 2 EO 563/15 (https://dejure.org/2016,11285)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 29.04.2016 - 2 EO 563/15 (https://dejure.org/2016,11285)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 29. April 2016 - 2 EO 563/15 (https://dejure.org/2016,11285)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,11285) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • bussgeldsiegen.de

    (Ersatz-)Ausstellung eines tschechischen Führerscheins - Wohnsitzerfordernis

  • Justiz Thüringen

    § 3 Abs 1 StVG, § 28 Abs 4 S 1 Nr 2 FeV, Art 1 Abs 2 EWGRL 439/91
    Wohnsitzerfordernis; EU-Führerschein - Ersatzdokument

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wohnsitzerfordernis bei (Ersatz-)Ausstellung eines tschechischen Führerscheins

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 13.10.2011 - C-224/10

    Apelt - Richtlinie 91/439/EWG - Gegenseitige Anerkennung der Führerscheine -

    Auszug aus OVG Thüringen, 29.04.2016 - 2 EO 563/15
    Der Besitz eines von einem Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins ist nämlich als Nachweis dafür anzusehen, dass der Inhaber dieses Führerscheins am Tag der Erteilung die Voraussetzungen hierfür erfüllte (vgl. u. a. EuGH, Urteile vom 26. Juni 2008, a. a. O., Rn. 53; Urteil vom 13. Oktober 2011 - C-224/10 - Apelt, Juris, Rn. 30).

    Des Weiteren hat der Europäische Gerichtshof, auch wenn er in der oben genannten Rechtsprechung auf das Ausstellungsdatum des Führerscheins abgestellt hat, andererseits einem Mitgliedstaat erlaubt, die Anerkennung eines Führerscheins für Fahrzeuge der Klasse D abzulehnen, der einen Wohnsitz im Ausstellermitgliedstaat auswies, aber auf der Grundlage eines Führerscheins für Fahrzeuge der Klasse B ausgestellt wurde, der mit einer Unregelmäßigkeit behaftet war, die die Nichtanerkennung des ersten Führerscheins rechtfertigt (vgl. EuGH, Urteil vom 13. Oktober 2011 - C-224/10 - Apelt, Juris, Rn. 34 ff.).

  • EuGH, 26.06.2008 - C-329/06

    Verkehr - Tschechische Führerscheine, die Deutschen nach dem Entzug ihrer

    Auszug aus OVG Thüringen, 29.04.2016 - 2 EO 563/15
    Ein Mitgliedstaat darf es aber ablehnen, in seinem Hoheitsgebiet die Fahrberechtigung anzuerkennen, die sich aus einem von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerschein ergibt, wenn auf der Grundlage von Angaben in diesem Führerschein oder anderen vom Ausstellermitgliedstaat herrührenden unbestreitbaren Informationen feststeht, dass zum Zeitpunkt der Ausstellung dieses Führerscheins sein Inhaber seinen ordentlichen Wohnsitz nicht im Hoheitsgebiet des Ausstellermitgliedstaats hatte (vgl. u. a. EuGH, Urteile vom 26. Juni 2008 - C-329/06 und C-343/06 - Wiedemann u. a., Juris, Rn. 50 ff., 73; Urteil vom 19. Mai 2011 - C-184/10 - Grasser, Juris, Nr. 19 ff.; Urteil vom 1. März 2012 - C-467/10 - Akyüz, Juris, Rn. 40 ff., 61 f.).

    Der Besitz eines von einem Mitgliedstaat ausgestellten Führerscheins ist nämlich als Nachweis dafür anzusehen, dass der Inhaber dieses Führerscheins am Tag der Erteilung die Voraussetzungen hierfür erfüllte (vgl. u. a. EuGH, Urteile vom 26. Juni 2008, a. a. O., Rn. 53; Urteil vom 13. Oktober 2011 - C-224/10 - Apelt, Juris, Rn. 30).

  • EuGH, 01.03.2012 - C-467/10

    Die Weigerung eines Mitgliedstaats, einen Führerschein auszustellen, kann die

    Auszug aus OVG Thüringen, 29.04.2016 - 2 EO 563/15
    Ein Mitgliedstaat darf es aber ablehnen, in seinem Hoheitsgebiet die Fahrberechtigung anzuerkennen, die sich aus einem von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerschein ergibt, wenn auf der Grundlage von Angaben in diesem Führerschein oder anderen vom Ausstellermitgliedstaat herrührenden unbestreitbaren Informationen feststeht, dass zum Zeitpunkt der Ausstellung dieses Führerscheins sein Inhaber seinen ordentlichen Wohnsitz nicht im Hoheitsgebiet des Ausstellermitgliedstaats hatte (vgl. u. a. EuGH, Urteile vom 26. Juni 2008 - C-329/06 und C-343/06 - Wiedemann u. a., Juris, Rn. 50 ff., 73; Urteil vom 19. Mai 2011 - C-184/10 - Grasser, Juris, Nr. 19 ff.; Urteil vom 1. März 2012 - C-467/10 - Akyüz, Juris, Rn. 40 ff., 61 f.).
  • VGH Bayern, 29.05.2012 - 11 CS 12.171

    Erwerb einer tschechischen Fahrerlaubnis im Jahr 2004

    Auszug aus OVG Thüringen, 29.04.2016 - 2 EO 563/15
    29. Mai 2012 - 11 CS 12.171 - Juris, Rn. 32 f.; Sächs. OVG, Beschluss vom 16. Juni 2014 - 3 A 338/12 - Juris, Rn. 7).
  • EuGH, 19.05.2011 - C-184/10

    Grasser

    Auszug aus OVG Thüringen, 29.04.2016 - 2 EO 563/15
    Ein Mitgliedstaat darf es aber ablehnen, in seinem Hoheitsgebiet die Fahrberechtigung anzuerkennen, die sich aus einem von einem anderen Mitgliedstaat ausgestellten Führerschein ergibt, wenn auf der Grundlage von Angaben in diesem Führerschein oder anderen vom Ausstellermitgliedstaat herrührenden unbestreitbaren Informationen feststeht, dass zum Zeitpunkt der Ausstellung dieses Führerscheins sein Inhaber seinen ordentlichen Wohnsitz nicht im Hoheitsgebiet des Ausstellermitgliedstaats hatte (vgl. u. a. EuGH, Urteile vom 26. Juni 2008 - C-329/06 und C-343/06 - Wiedemann u. a., Juris, Rn. 50 ff., 73; Urteil vom 19. Mai 2011 - C-184/10 - Grasser, Juris, Nr. 19 ff.; Urteil vom 1. März 2012 - C-467/10 - Akyüz, Juris, Rn. 40 ff., 61 f.).
  • OVG Sachsen, 16.06.2014 - 3 A 338/12

    Vollmachtloser Vertreter

    Auszug aus OVG Thüringen, 29.04.2016 - 2 EO 563/15
    29. Mai 2012 - 11 CS 12.171 - Juris, Rn. 32 f.; Sächs. OVG, Beschluss vom 16. Juni 2014 - 3 A 338/12 - Juris, Rn. 7).
  • BVerwG, 05.07.2018 - 3 C 9.17

    Offensichtlicher Wohnsitzmangel einer EU-Fahrerlaubnis wirkt bei späterem

    Sinn und Zweck der Regelung gebieten eine Erstreckung der Vorschrift auf diese Ausnahmekonstellation; dies entspricht der einhelligen Auffassung in der oberverwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 29. August 2017 - 10 S 856/17 [ECLI:DE:VGHBW:2017:0829.10S856.17.00] - VBlBW 2018, 156 ; VGH München, Urteil vom 13. Februar 2013 - 11 B 11.27 98 [ECLI:DE:BAYVGH:2013:0213.11B11.2798.0A] - juris Rn. 47 sowie OVG Weimar, Beschluss vom 29. April 2016 - 2 EO 563/15 [ECLI:DE:OVGTH:2016:0429.2EO563.15.0A] - juris Rn. 19; vgl. auch OVG Saarlouis, Beschluss vom 10. März 2017 - 1 B 357/16 [ECLI:DE:OVGSL:2017:0310.1B357.16.0A] - juris Rn. 9 in einem auf § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 FeV bezogenen Fall).
  • VGH Bayern, 21.03.2017 - 11 B 16.2007

    Umtausch einer unter Verstoß gegen das Wohnsitzerfordernis erteilten

    Die Verwaltungsgerichte gehen davon aus, dass die Ausstellung eines neuen Führerscheins ohne Überprüfung der Fahreignung keine Anerkennungspflicht auslöst (vgl. BVerwG, B.v. 8.9.2011 - 3 B 19/11 - ZfSch 2012, 597 Rn. 4; BayVGH, U.v. 13.2.2013 - 11 B 11.2798 - juris; B.v. 24.11.2014 II ZB 14.1193 - VRS 127, 331; ThürOVG, B.v. 29.4.2016 - 2 EO 563/15 - VRS 130, 140; VGH BW, B.v. 11.9.2014 - 10 S 817/14 - Blutalkohol 51, 365; OVG Saarl, B.v. 10.3.2017 - 1 B 357/16 - juris).
  • BVerwG, 12.09.2019 - 3 C 26.17

    Anerkennung eines EU-Führerscheins; Anerkennungsgrundsatz;

    Sinn und Zweck der Regelung gebieten eine Erstreckung der Vorschrift auf diese Ausnahmekonstellation; dies entspricht der einhelligen Auffassung in der oberverwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 29. August 2017 - 10 S 856/17 [ECLI:DE:VGHBW:2017:0829.10S856.17.00] - VBlBW 2018, 156 ; VGH München, Urteil vom 13. Februar 2013 - 11 B 11.27 98 [ECLI:DE:BAYVGH:2013:0213.11B11.2798.0A] - juris Rn. 47 sowie OVG Weimar, Beschluss vom 29. April 2016 - 2 EO 563/15 [ECLI:DE:OVGTH:2016:0429.2EO563.15.0A] - juris Rn. 19; vgl. auch OVG Saarlouis, Beschluss vom 10. März 2017 - 1 B 357/16 [ECLI:DE:OVGSL:2017:0310.1B357.16.0A] - juris Rn. 9 in einem auf § 28 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 FeV bezogenen Fall).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.08.2017 - 10 S 856/17

    Entziehung der EU- oder EWR-Fahrerlaubnis durch Ausstellermitgliedsstaat

    Hierbei wird übersehen, dass in allen Fällen, in denen im Rahmen der (mit dem Umtausch des Führerscheins zugleich erfolgenden) Neuerteilung der Fahrerlaubnis keine erneute Prüfung der Fahreignung des Betroffenen vorgenommen wird, die neu erteilte (zweite) Fahrerlaubnis auf der ersten Fahrerlaubnis aufsetzt und deswegen Mängel dieser ersten Fahrerlaubnis auch der zweiten Fahrerlaubnis weiter anhaften mit der Folge, dass dem (diese zweite Fahrerlaubnis dokumentierenden) neuen Führerschein ebenfalls die Anerkennung versagt werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.01.2009 - 3 C 31/07 - NJW 2009, 1687 sowie vom 08.09.2011 - 3 B 19/11 - ZfSch 2012, 597; Senatsbeschlüsse vom 27.10.2009 - 10 S 2024/09 - VBlBW 2010, 122, vom 04.02.2010 - 10 S 2773/09 - VBlBW 2010, 242, vom 21.06.2012 - 10 S 230/11 - DAR 2012, 657 sowie vom 11.09.2014 a. a. O.; BayVGH, Beschlüsse vom 24.11.2014 und vom 08.01.2016 sowie Urteil vom 21.03.2017, jeweils a. a. O.; OVG Saarland, Beschluss vom 10.03.2017 - 1 B 357/16 - juris; Thüringer OVG, Beschluss vom 29.04.2016 - 2 EO 563/15 - DAR 2017, 102).
  • OVG Thüringen, 20.06.2018 - 2 EO 154/17

    Nichtanerkennung einer umgetauschten EU-Fahrerlaubnis

    Bestätigt wird dieses Ergebnis auch dadurch, dass der Europäische Gerichtshof einem Mitgliedstaat erlaubt hat, die Anerkennung einer - für sich genommen - in Einklang mit unionsrechtlichen Vorschriften erteilten Fahrerlaubnis für Fahrzeuge der Klasse D abzulehnen, der Führerschein aber auf der Grundlage eines Führerscheins für Fahrzeuge der Klasse B ausgestellt wurde, der mit einer Unregelmäßigkeit (Wohnsitzverstoß) behaftet war, die die Nichtanerkennung des ersten Führerscheins rechtfertigt (vgl. EuGH, Urteil vom 13. Oktober 2011 - C-224/10 - Apelt, Juris, Rn. 34 ff.; Beschluss des Senats vom 29. April 2016 - 2 EO 563/15 - Juris, Rn. 19; vgl. insoweit auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 27. Juni 2017 - 10 S 1716/15 - Juris, Rn. 51).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht